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Es gibt Situationen im Leben da denkt man „Will mich jemand verarschen? Wo bin ich hier gelandet, bei Verstehen Sie Spaß oder Versteckte Kamera oder was? Nun kommt raus und hört auf mit dem Quatsch“. Das blöde ist nur … es kommt niemand, du steckst in der Situation fest und musst nun hindurch. Und wie immer fängt alles ganz harmlos an.

Es ist halt im Leben so, man bezeichnet seine Situation als „gut“, nach Schulnoten bedeutet dieses für 82 bis 91 Prozent in Ordnung, und für ein „sehr gut“ müsste noch einiges verbessert werden. Im Herbst 2010 habe ich mir ein Angebot für einen neuen Trecker geben lassen, der neue Trecker hat fast doppelt so viel PS wie der Trecker den ich in Zahlung geben wollte, aber ich dachte ich könne es nicht finanzieren, allzu viel Hoffnung habe ich mir nicht gemacht. Umso freudiger war meine Überraschung dass doch alles geklappt hat, dank der Eurokrise bin ich zu einem günstigen Kredit gekommen. Nun hatte sich meine Schlagkraft erheblich erweitert.

Ein neuer Trecker bedeutet aber auch dass nun alle weiteren Maschinen und Geräte nach und nach angepasst werden müssen, ansonsten nützt mir die neu erworbene Power nichts, eine Leistungssteigerung wäre nicht erkennbar gewesen. Die wichtigste Arbeit in meinem Betrieb ist in jedem Jahr im Sommer die Getreideernte, das Getreide muss so schnell wie möglich vom Feld ins Getreidelager gebracht werden. Hier befand ich meine Situation als nicht optimal. Während der Ernte habe ich meistens noch einen weiteren Fahrer zum Abfahren des Getreides gehabt, dieser hat jedoch sein Geschütz gefahren, und meine Anhänger standen nur zum Notfall auf der Koppel und wurden kaum in Anspruch genommen, viel Kapital für wenig Nutzen. Andere Berufskollegen haben sich meine Anhänger gerne ausgeliehen, aber das ist nicht Sinn der Sache dass ich meine Kollegen glücklich mache und selber nichts dafür erhalte. Man hätte auch mit zwei Anhängern hinterm Trecker fahren können, aber da man zum Abkippen des Getreides rückwärts an die Gosse fahren muss und nur wenig Platz vorhanden ist wäre das zu umständlich gewesen. Also habe ich im Herbst 2012 den Entschluss gefasst zwei 18-to-Kipper zu verkaufen und dafür einen 30-to-Kipper zu kaufen.

Für mich zählten die Vorteile: der neue Wagen hat ein größeres Ladevolumen, etwa die Hälfte an Getreide mehr, das bedeutet weniger Fahrten, in Zukunft sollte ich das Abfahren des Erntegutes fast alleine schaffen. Das Ladevolumen ist fast so groß wie bei einem LKW, dann bin ich im Winter, wenn das Getreide aus dem Lager zum Landhandel gebracht werden soll, nicht mehr auf LKWs angewiesen sondern kann mein Wagen selber beladen und selber abliefern, das bedeutet weniger Kosten und keinen Stress mit den LKW-Fahrern wenn das Beladen wieder einmal zu lange dauert. Doch um den neuen Anhänger nutzen zu können muss ich den Trecker erst einmal technisch aufrüsten, eine neue Anhängevorrichtung, eine Untenanhängung mit Kugelkopfkupplung, muss eingebaut werden.

Die Nachrüstung des Treckers ist kein Problem, die Anhängevorrichtung hat dasselbe Prinzip wie die Anhängekupplung wie beim PKW, nur dass die Ausmaße viel größer sind. Die Stützlast beim Anhänger ist mit 3 Tonnen angegeben, eine bewegliche Kugelkopfkupplung die einfach in den Anhängebock vom Trecker eingesetzt wird hat nur eine zulässige Stützlast von 2 Tonnen, also musste ich eine fest eingebaute Anhängevorrichtung mit einer zulässigen Stützlast von 4 Tonnen einbauen lassen. Der Trecker ist technisch erweitert worden, also ist eine erneute TÜV-Abnahme fällig. Mitte Dezember 2012 kamen endlich die erforderlichen Papiere von der Firma Fendt, mehrere Seiten, viele technische Details, es sah alles gut aus. Die Teile sind für den Zweck zugelassen, der TÜV begutachtet den Einbau, die Papiere werden entsprechend ergänzt und gut ist, was soll da noch großartig passieren? Die TÜV-Station in Mölln ist bei mir in der Nähe, mit dem Trecker in einer Viertelstunde zu erreichen, während die Firma Schmidt in Stapelfeld, die den Einbau vorgenommen hat, etwa eine Treckerstunde entfernt liegt. Es war noch eine Bremsenuntersuchung fällig, die habe ich immer in Mölln machen lassen, also bin ich am 19. Dezember zum TÜV nach Mölln gefahren.

Dort angekommen habe ich meinem bekannten TÜV-Prüfer mein Anliegen vorgetragen, die Abnahme der neuen Anhängevorrichtung könne nur sein Chef machen da nur er die Eintragungen vornehmen darf, also hat der Leiter der TÜV-Station die Bremsenprüfung und die Abnahme vorgenommen. Die Bremsenprüfung war natürlich bei einem 2 Jahre alten Trecker kein Problem. Die Begutachtung der neuen Anhängevorrichtung dauert so seine Zeit, also habe ich im Büro gewartet während der Prüfer Fotos geknipst und andere Sachen gemacht hat. Der Prüfer kommt ins Büro, setzt sich an seinen PC, schreibt und rechnet, und sagt dann zu mir: „Der D-Wert ist nicht in Ordnung“. Was bitte ist der D-Wert? In den Unterlagen von Fendt habe ich gelesen „zulässiger D-Wert 84,3 kN“, die eingebauten Teile haben einen D-Wert von 97,1 kN, aber was das bedeuten soll wusste ich nicht. Da hat er mir seine Rechnung gezeigt. Der D-Wert wird nach einer bestimmten Formel aus dem zulässigen Gesamtgewicht des Treckers und der zulässigen Anhängelast berechnet, und wenn der D-Wert mit 84,3 kN und das zulässige Gesamtgewicht mit 12.500 kg angegeben ist dann darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nur 27.525 kg betragen. Bin ich im falschen Film gelandet? Ich hatte den neuen 30-to-Kipper schon bestellt, da konnte nun nicht die zulässige Anhängelast von 32,5 Tonnen auf 27,5 Tonnen reduziert werden. Was nun folgte war klar, die Abnahme wurde verweigert, Begründung „Kupplungskugel mit Halterung D-Wert nicht ausreichend“. Ergänzender Hinweis: Es wurde der Anbau einer Anhängekupplung begutachtet; D-Wert = 97,1 kN; zul. Stützlast = 4.000 kg. Einerseits wird mit einem D-Wert von 84,3 kN gerechnet da geht die Rechnung nicht auf, andererseits steht in den ergänzenden Hinweisen ein D-Wert von 97,1 kN da wäre die Rechnung immer aufgegangen. Alles Reden half nichts, die Abnahme erfolgte nicht, eine Wiedervorführung nun erforderlich. Anderthalb Stunden habe ich in Mölln verbracht, und dann diese Abfuhr, ich war alles andere als begeistert.

Zu Hause angekommen habe ich gleich die Firma Schmidt angerufen und den Sachverhalt mitgeteilt. Der Seniorchef wollte sowieso am Nachmittag bei mir vorbeikommen und Weihnachtsgeschenke vorbei bringen, da habe ich ihm gleich alle Unterlagen mitgegeben. Die Firma hat die Teile eingebaut, dann soll sie auch dafür sorgen dass der TÜV den Einbau abnimmt, etwas anderes nützt mir nichts. Außerdem habe ich mich im Internet über den D-Wert informiert und folgende Mitteilung gefunden:

Gemäß Auflage des Gesetzgebers entfällt die Angabe der Anhängelast (GA) und des zul. Gesamtgewichtes (GF) auf dem Typenschild. Es sind nur der D-Wert und die zul. Stützlast angegeben. Anhand des D-Wertes wird die Bandbreite bei der Änderungsabnahme nach § 19 (3) STVO vergrößert. Es kann z.B. das zul. Gesamtgewicht verändert werden, bei entsprechender Variation der Anhängelast, ohne dass eine neue Abnahme notwendig ist.

Ich war bedient. Hätte der Prüfer mir gesagt man könne das zul. Gesamtgewicht reduzieren, ich hätte zugestimmt. Nach der Formel wäre bei einem D-Wert von 84,3 kN und einer zul. Anhängelast von 30 Tonnen ein zul. Gesamtgewicht von 12 Tonnen heraus gekommen, immer noch ausreichend für meine Zwecke. Ich konnte mich aufregen wie ich wollte, auch an einen Anwalt habe ich gedacht um den Prüfer zu verklagen, es nützte nichts ich musste mit dem Trecker zu einer technischen Kontrolle, weil nun etwas im Trecker eingebaut ist was nicht abgenommen worden ist, so wurde auch die Bremsenuntersuchung, trotz bestandenen Tests, versagt. Also bin ich am 8. Januar 2013 mit dem Trecker zur Firma Schmidt gefahren wo ein anderer TÜV-Prüfer die Abnahme machen sollte.

Den TÜV-Prüfer kannte ich schon von früher her, mit ihm habe ich nie Probleme gehabt. In meinen Augen war die Angelegenheit klar, es konnte nicht lange dauern. Selbstverständlich musste der Prüfer auch erst die Unterlagen durcharbeiten und sich einen Überblick verschaffen, aber meine Rechnung hat er bestätigt, er wollte sogar ein zul. Gesamtgewicht von 12.040 kg eintragen. Nur ein paar kleine Details mussten noch geklärt werden. Die ABE für den Kugelkopf hat gefehlt, die hat er sich im Internet besorgt. Mit den Angaben zu den Zeichnungen kam er nicht so ganz klar, auch mit den verschiedenen Angaben zum D-Wert war er nicht ganz einverstanden. Nach den in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Angaben von 12,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht und 32,5 Tonnen zul. Anhängelast hätte der D-Wert mindestens 89 kN betragen müssen, tatsächlich stand auch auf der Plakette vom Anhängebock ein Wert von 84,3 kN, ein zu niedriger Wert, der Trecker hätte niemals so abgenommen werden dürfen! Nun rief er bei der Firma Fendt an und wollte sich bei den Experten schlau machen. Das Gespräch dauerte etwas länger, und das Ergebnis lautete: „Kundendienst, hat keine Ahnung davon“. Alter Schwede, ich habe zwei Stunden gewartet, und noch immer keine Eintragung. Wenigstens habe ich die Plakette für die Bremsenuntersuchung erhalten und die Zusicherung dass ich den Trecker nicht mehr vorführen muss.

Ich meine in Deutschland ist doch alles genormt, in meinem Trecker sind Bauteile mit einem amtlichen Prüfzeichen eingebaut worden, ich habe in Mölln anderthalb Stunden und in Stapelfeld zwei Stunden gewartet, und die Sache ist immer noch nicht erledigt? Wie lange soll es denn noch dauern? Es war ein lustiger Nachmittag in Stapelfeld, wir haben vieles mit Galgenhumor genommen. Insgeheim habe ich gehofft dass so wie in den 1980er Jahren Kurt Felix zur Tür herein kommt und fragt „Verstehen Sie Spaß?“ Aber Kurt Felix ist schon gestorben, und auch kein anderer kam herein um mir mitzuteilen dass ich hereingelegt worden bin. In den Filmen sind solche Situationen ja ganz lustig, erst neulich habe ich über den Film „Willkommen bei den Sch´tis“ gelacht, wo einer bei der Post einen Brief auf die Waage legt und meint „Der Brief wiegt 26 kg, Sie benötigen 16 Bögen an Briefmarken“ – für einen Brief von 26 g. Auch an einen Asterix-Film habe ich gedacht, wo Asterix und Obelix zur Verwaltung gehen und eine bestimmte Bescheinigung holen müssen, und sie werden von Zimmer zu Zimmer geschickt wie in einem Irrenhaus. Der TÜV-Prüfer hat bei Fendt seine Handynummer hinterlassen damit einer mit Ahnung ihm zurückrufen möchte, und wir haben vereinbart dass ich drei Tage später die Unterlagen bei der Firma Schmidt abholen könne, so konnte ich erst einmal wieder nach Hause fahren.

Natürlich macht man sich seine Gedanken was noch alles passieren kann. Zweimal hin zum TÜV wegen einer kleinen Nachtragung, zweimal nichts erreicht, obwohl es eigentlich ein Selbstläufer sein sollte. Drei Tage später sollte ich „nur“ die Unterlagen abholen – was kommt nun auf mich zu? Also bin ich drei Tage später wieder nach Stapelfeld gefahren, mit Auto, und … ich habe sofort die Unterlagen erhalten! Bisschen ungläubig habe ich doch gestaunt. Die Erklärung war ganz einfach: Für die eine Hälfte der Zeichnung gilt der eine D-Wert, für die andere Hälfte der Zeichnung gilt der andere D-Wert, der TÜV-Prüfer hätte nur die beiden D-Werte in Relation setzen und einen durchschnittlichen D-Wert ausrechnen müssen, der hätte in meinem Fall immer gepasst, die Eintragung hätte immer gleich geschehen können – hätte der TÜV-Prüfer Ahnung von seinem Fachgebiet gehabt. Zusammengerechnet habe ich bald einen ganzen Arbeitstag damit verbracht um die Eintragung beim TÜV zu erhalten was eigentlich nur ein paar Minuten gebraucht hätte. Und es waren keine Reduzierungen notwendig, weder bei der Anhängelast noch beim zulässigen Gesamtgewicht. Warum etwas einfach machen wenn es auch kompliziert geht?

Die Sache mit dem TÜV hatte ich nun geschafft, jetzt musste ich „nur“ noch zur Zulassungsstelle in Lanken fahren und die Bescheinigung vom TÜV in die Papiere nachtragen lassen. Den Fahrzeugschein hatte ich, nur fehlte mir der Fahrzeugbrief. Ich habe zu Hause alles abgesucht, ich konnte diesen Brief nicht finden. Also habe ich meinen Händler angerufen wo ich den Trecker gekauft habe, und habe ihn nach dem Brief gefragt. Als Antwort bekam ich zu hören der Brief läge bei der Bank die den Trecker finanziert, und ich bekäme den Brief erst zugestellt wenn der Trecker bezahlt ist. Zur Nachtragung bei der Zulassungsstelle benötige ich aber den Fahrzeugbrief, ohne Brief keine Zulassung, und ohne Zulassung würde ich mit einem nicht zugelassenen Trecker auf der Straße fahren, bei einer Polizeikontrolle müsste ich immer mit einem Bußgeld rechnen, trotz gültiger TÜV-Bescheinigung. Was nun? Standen mir schon wieder ein paar spaßige Stunden bevor? Zum Glück nicht. Der Händler hat mit der Bank telefoniert, sie haben ihm den Fahrzeugbrief für kurze Zeit überlassen, also habe ich vom Händler den Brief geholt, habe auf der Zulassungsstelle in den Papieren alles nachtragen lassen, und habe den Brief gleich wieder dem Händler zurück gebracht – alles ganz unkompliziert.

Und das Ende von der Geschichte? Ich komme von der Zulassungsstelle nach Hause und fahre mit dem Trecker und neuen Anhänger, mit Weizen voll beladen, zu ATR nach Ratzeburg, fahre beim Landhändler auf die Waage, schon kommt die Polizei vorbei und will mich kontrollieren. „Sie haben den Wagen überladen“ schallt es mir entgegen als ich vom Trecker stieg. Ein Polizist war ins Gebäude gerannt und kam wieder, die Waage zeigte etwas unter 40 Tonnen an, das Gespann war also nicht überladen. Die Polizisten haben sich bei mir entschuldigt und fuhren wieder weg. Was wäre aber gewesen wäre das Gespann überladen gewesen und hätte ich meine Papiere nicht in Ordnung gehabt? Humor ist wenn man trotzdem lacht.